Angelerlaubnis erwerben

Sie können über diese Webseite eine Angelerlaubnis für die
Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern
erwerben.

Bitte lesen und bestätigen Sie die folgenden AGB und Hinweise, um mit dem Kauf fortfahren zu können.

AGB und Hinweise:

  1. Das allgemeine Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Daher unterliegen die personalisierten Angelerlaubnisse nicht dem Widerrufsrecht.
  2. Mit dem Erwerb einer Angelerlaubnis (AE) hat der Inhaber das Recht, in den Küstengewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes nach § 4 Abs. 2 Landesfischereigesetz (LFischG MV) den Fischfang mit anglerischen Fanggeräten gemäß § 11 LFischG MV auszuüben (die AE gilt nicht in Unterwarnow und Breitling (Gewässer der Hansestadt Rostock)). Der Umfang der verwendbaren Fanggeräte ergibt sich aus § 9 Ziffer 2 Küstenfischereiverordnung MV und ist auf der AE abgedruckt.
  3. AE werden als Tages- Wochen- und Jahreskarten ausgegeben. Datum und Uhrzeit des Beginns der Gültigkeit der AE werden vom Antragsteller festgelegt. Tageskarten haben eine zeitliche Gültigkeit von 24 Stunden ab der eingetragenen Uhrzeit, Wochenkarten (7 x 24 Stunden), Jahreskarten gelten bis zum 31.Dezember des jeweiligen Kalenderjahres.
  4. Es besteht die Möglichkeit der Zahlung per Kreditkarte, Paypal oder über Giropay (Onlinebanking). Die online erworbene AE wird als pdf-Datei per E-Mail an die vom Käufer angegebene E-Mailadresse übersandt, sie kann entweder ausgedruckt oder elektronisch mitgeführt werden.
  5. Für schwerbehinderte Personen im Sinne des § 7 Abs. 7 LFischG kann die ermäßigte Jahreskarte nur durch die beteiligten Ausgabestellen (siehe Nr. 8.) und die obere Fischereibehörde ausgegeben werden (ein online-Erwerb ist nicht möglich). Beim Angeln ist dann auch der gültige Schwerbehindertenausweis mitzuführen.
  6. Für alle Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist neben dem Erwerb einer AE die geltende Fischereischeinpflicht zu beachten. Fischereischeine, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland von einer staatlichen Stelle erteilt wurden, werden anerkannt, solange sie gültig sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern hat. Wer noch keinen Fischereischein besitzt, kann bei einer der Ausgabestellen in MV (siehe Nr. 8.) einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein) erwerben.
  7. In der Maske „Inhaberdaten“ wird auf eine freiwillige Telefonumfrage Bezug genommen. Wer an der Umfrage teilnehmen möchte und seine Telefonnummer einträgt, kann im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeiten des Thünen-Instituts für Ostseefischerei zu Fangaufwand, Fangerfolg usw. befragt werden und auch Hinweise zur Verbesserung der Angelmöglichkeiten anbringen.
  8. Hinweise zu AE für Binnengewässer finden Sie auf https://lallf.de/fischerei/angelfischerei/angelerlaubnis/, zu weiteren fischereirechtlichen Fragestellungen auf https://lallf.de/fischerei/ .
  9.  Sollten Sie nach dem erfolgreichen Bezahlvorgang innerhalb 1 Stunde keine Angelerlaubnis durch das System oder per Email erhalten haben, teilen Sie dies bitte an angeln@lallf.mvnet.de mit. Wir werden dann schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen. 
  10. Bei weiteren Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an angeln@lallf.mvnet.de, bei technischen Störungen an servicedesk@dvz-mv.de. Übermitteln Sie bitte kurz den Sachverhalt, ggf. die genaue Fehlerinformation und Ihre vollständigen Kontaktmöglichkeiten!

Angelerlaubnis erwerben

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Thierfelderstraße 18, 18059 Rostock

Telefon: +49 385 58861000