Angelerlaubnis – Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommern
Sie können über diese Webseite eine Angelerlaubnis für die
Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern
erwerben.
Hinweise:
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Falls Sie bereits einen Angelschein online erworben haben und dieser noch gültig ist,
können Sie den Angelschein erneut per E-Mail zusenden lassen.
Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte direkt an abt.fischerei@lallf.mvnet.de
Übermitteln Sie bitte kurz den Sachverhalt, ggf. die genaue Fehlerinformation und Ihre vollständigen Kontaktmöglichkeiten!
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Für die Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist neben dem Erwerb einer Angelerlaubnis
die geltende Fischereischeinpflicht zu beachten. Fischereischeine, die in einem anderen Bundesland
oder im Ausland von einer staatlichen Stelle erteilt wurden, werden anerkannt, solange sie gültig
sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern hat. Wer noch keinen
Fischereischein besitzt, kann bei einem der örtlichen Ordnungsämter in M-V einen zeitlich befristeten
Fischereischein (Touristenfischereischein) erwerben. Dieser kann bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage
ausgestellt und im Kalenderjahr beliebig oft verlängert werden.
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Für schwerbehinderte Personen im Sinne des § 7 Abs. 7 LFischG kann die Jahresangelerlaubnis
für die Küstengewässer ermäßigt (10,00 €) ausgestellt werden. Der Antrag (Post, Fax, E-Mail) ist mit
dem Nachweis der Behinderung direkt an das LALLF - Abt. Fischerei und Fischwirtschaft - zu richten.
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In der Maske „Inhaberdaten“ wird die Uhrzeit des Beginns der Gültigkeit der Angelerlaubnis vom
System vorgetragen. Dieser Eintrag kann entsprechend des tatsächlich geplanten Angelbeginns geändert
werden. Tagesangelerlaubnisse haben eine zeitliche Gültigkeit von 24 Stunden ab der eingetragenen Uhrzeit,
Jahresangelerlaubnisse gelten für das jeweilige Kalenderjahr.
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In der Maske „Inhaberdaten“ wird auf eine freiwillige Telefonumfrage Bezug genommen.
Wer an der Umfrage teilnehmen möchte und seine Telefonnummer einträgt, kann im Rahmen einer vom
Institut für Ostseefischerei (vTI) organisierten Telefonumfrage zu Fangaufwand, Fangerfolg usw.
befragt werden und auch Hinweise zur Verbesserung der Angelmöglichkeiten anbringen.
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Online erworbene Angelerlaubnisse unterliegen nicht dem Rückgaberecht.
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Weitere Hinweise zu fischereirechtlichen Fragen finden Sie auf www.lallf.de.
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Thierfelderstraße 18, 18059 Rostock
Tel.: 0381-4035-0