Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://erlaubnis.angeln-mv.de/. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, die Anwendung zur Erfassung und Ausstellung von Angelerlaubnissen im Einklang mit § 13 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
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Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
- Farbkontrast: Die Farbkontraste in der Breadcrumb-Navigation und der Übersicht der Tarife sind unzureichend
- Blöcke umgehen: Keine Option, um wiederholte Inhalte zu überspringen
- Info und Beziehungen: Die Seite enthält Landmarks, die nicht benannt wurden; Inhalt und Formatierung sind bei Statusmeldungen nicht getrennt
- Abschnittsüberschriften: Überschriften sind nicht korrekt eingegliedert
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Unverhältnismäßige Belastung
Für alle genannten Barrieren wird eine unverhältnismäßige Belastung nach §1 Absatz 3 BITVO M-V vorübergehend geltend gemacht. Gegenwärtig ist die Weiterentwicklung der Anwendung noch nicht vollständig abgeschlossen. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, die noch vorhandenen Barrieren sukzessive abzubauen.
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Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- Leichte Sprache: Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte sowie kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht wahrnehmbar
- Gebärdensprache: Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.11.2020 erstellt.
Die Erklärung der Barrierefreiheit basiert auf den Ergebnissen einer toolbasierten automatisierten Prüfung
vom 30.10.2020.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.05.2021 überprüft.
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Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt
auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht
haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs
Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.
Angaben zur Anwendung
Alternativ können Sie uns auf einem der folgenden Kanäle kontaktieren:
- Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
- Anschrift: Thierfelderstrasse 18, 18059 Rostock
- Telefon: +49 0385 588-61000
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine
Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle des Landes
Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen
und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach
§ 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen
Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle, für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Internet: http://www.barrierefreies-web-mv.de
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.