Fischereidokument erwerben
Sie können über diese Website
- die Angelerlaubnis für die Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechtes des Landes M-V,
- die Fischereiabgabe für die Fischereiausübung in den Binnen- und Küstengewässern M-V,
- den zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein/Urlauberfischereischein) für Binnen- und Küstengewässern M-V
- die Verlängerung des in elektronischer Form ausgestellten zeitlich befristeten Fischereischeins (Touristenfischereischein/Urlauberfischereischein) M-V zur Erstausstellung im Kalenderjahr
Bitte lesen und bestätigen Sie die folgenden AGB und Hinweise, um mit dem Kauf fortfahren zu können.
AGB und Hinweise:
- Für die Fischereiausübung in Mecklenburg-Vorpommern sind drei Dokumente erforderlich: der Fischereischein, der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe MV und die Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer. Weitere Hinweise zur Angelfischerei finden Sie auf https://lallf.de/fischerei/angelfischerei/.
- Fischereischein: In MV besteht für die Fischereiausübung die Fischereischeinpflicht. Fischereischeine, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland von einer staatlichen Stelle aufgrund einer Sachkundeprüfung erteilt wurden, werden in MV anerkannt, solange sie gültig sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in MV hat. Wer noch keinen Fischereischein besitzt, kann für das Angeln in den Gewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein MV) online erwerben (der Touristenfischereischein beinhaltet die Fischereiabgabe).
- Fischereiabgabe: Jeder Angler, der 14 Jahre oder älter ist, muss für die Fischereiausübung in Gewässern von MV die staatliche Fischereiabgabe in MV entrichten, auch wenn er bereits eine Fischereiabgabe in seinem Heimatland entrichtet hat.
- Angelerlaubnis (AE): Mit dem Erwerb der hier angebotenen Angelerlaubnis hat der Inhaber das Recht, in den Küstengewässern des Landes MV im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes nach § 4 Abs. 2 Landesfischereigesetz (LFischG MV) den Fischfang mit drei Handangeln und einer Köderfischsenke auszuüben. Diese AE gilt jedoch nicht in Unterwarnow und Breitling (Fischereirecht der Hanse- und Universitätsstadt Rostock).
- Die AE für die Küstengewässer des Landes MV werden als Tages- Wochen- und Jahreskarten ausgegeben. Tageskarten gelten 24 Stunden ab der eingetragenen Uhrzeit, Wochenkarten 7 x 24 Stunden, Jahreskarten gelten bis zum 31.Dezember des jeweiligen Kalenderjahres. Die Fischereiabgabe gilt bis zum Ende des Kalenderjahres, der Touristenfischereischein gilt für bis zu 28 Tage. Datum und Uhrzeit des Beginns der Gültigkeit der Fischereidokumente werden vom Antragsteller eingetragen / festgelegt.
- Für schwerbehinderte Personen im Sinne des § 7 Abs. 7 LFischG kann die ermäßigte Jahresangelerlaubnis nur durch die beteiligten Ausgabestellen und die obere Fischereibehörde bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ausgegeben werden (ein online-Erwerb ist nicht möglich).
- Angelerlaubnisse, Fischereiabgaben und Touristenfischereischeine unterliegen nicht dem Widerrufsrecht (gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das allgemeine Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht).
- In der Maske „Inhaberdaten“ wird auf eine freiwillige Telefonumfrage Bezug genommen. Wer an der Umfrage teilnehmen möchte und seine Telefonnummer einträgt, kann im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeiten des Thünen-Instituts für Ostseefischerei zu Fangaufwand, Fangerfolg usw. befragt werden und auch Hinweise zur Verbesserung der Angelmöglichkeiten anbringen.
- Die elektronische Zahlung für die Fischereidokumente erfolgt per Kreditkarte oder Paypal. Das online erworbene Fischereidokument wird als PDF-Datei per E-Mail an die vom Käufer angegebene E-Mailadresse übersandt, es kann entweder ausgedruckt oder elektronisch mitgeführt werden. Sollten Sie nach dem erfolgreichen Bezahlvorgang innerhalb 1 Stunde kein Fischereidokument durch das System oder per E-Mail erhalten haben, teilen Sie dies bitte unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktmöglichkeiten an angeln@lallf.mvnet.de mit. Wir werden dann schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
- Bei weiteren Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an angeln@lallf.mvnet.de, bei technischen Störungen an servicedesk@dvz-mv.de. Übermitteln Sie bitte kurz den Sachverhalt, ggf. die genaue Fehlerinformation und Ihre vollständigen Kontaktmöglichkeiten!
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Thierfelderstraße 18, 18059 Rostock
Telefon: +49 385 58861000